Akkreditierung

Das Pathologische Institut Recklinghausen ist nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditiert.

Das Qualitätsmanagementsystem legt die Arbeitsabläufe des Pathologischen Instituts gemäß den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17020 fest und kontrolliert die vom Berufsverband Deutscher Pathologen e.V. und von der Deutschen Gesellschaft für Pathologie e.V. vorgegebenen Richtlinien des Fachstandards und des Fachwissens von Ärzten und Mitarbeitern des Institutes.

Somit bedeutet Akkreditierung auch den Nachweis der fachlichen Kompetenz, fundierte Diagnosen zu stellen.

Die Kompetenz eines akkreditierten Institutes wird durch externe Audits in zeitlich festgelegten Abständen regelmäßig überwacht, sodass die Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards und der fachlichen Kompetenz auch für die Zukunft gesichert ist. Das Pathologische Institut Recklinghausen wurde im Jahr 2024 erfolgreich reakkreditiert.

Download der Akkreditierungsurkunde und des Anhangs.

Ringversuche

Ringversuche:

Wir nehmen regelmäßig an den durch die Quip organisierten Ringversuchen sämtlicher diagnostisch erforderlichen immunhistochemischen oder molekularpathologischen Untersuchungen teil.

Details siehe hier.

Konformitätserklärung „IVDR“

Konformitätserklärung und Methodenliste gemäß EU-Verordnung über in-vitro-Diagnostike (EU) 2017/746 (IVDR).

Gemäß der o.g. EU-Verordnung stellen wir folgende Dokumente zur Verfügung:

Konformitätserklärung gemäß Art. 5 (5) der IVDR zur Eigenherstellung von in-vitro-Diagnostika in Gesundheitseinrichtungen.